Was darf eine Escort Agentur - und was nicht?

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Was darf eine Escort Agentur - und was nicht?

Rechtliche Bedingungen, Verantwortlichkeiten & transparente Abläufe

Wenn du eine Escort über eine Agentur buchst, solltest du wissen: Nicht jede Agentur darf alles. Es gibt klare gesetzliche Rahmenbedingungen - damit Qualität, Diskretion und Rechtssicherheit gewährleistet sind. Abrüstung von Missverständnissen: Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten eine seriöse Agentur hat, warum bestimmte Tätigkeiten eingeschränkt sind und wie du als Kunde davon profitieren kannst.

Warum es gesetzliche Vorgaben gibt

Die Escort Branche bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsbegleitung, Erotik und sexuellen Dienstleistungen - und damit zwischen persönlicher Freiheit, wirtschaftlicher Tätigkeit und regulierendem Schutz. Gesetze wie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) regulieren unter anderem die Vermittlung und Organisation sexueller Dienstleistungen.

BMBFSFJ+1 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Diese Regeln dienen dem Schutz aller Beteiligten – insbesondere mit Blick auf Selbstbestimmung, Gesundheit, Prävention, aber auch Verbraucherschutz. BMBFSFJ+1 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Welche Erlaubnis braucht eine Escort-Agentur?

Eine Agentur, die Escort Damen vermittelt, die auch sexuelle Dienstleistungen beinhalten können, gilt häufig als Prostitutionsvermittlung.
Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG gilt:

„Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt…“ BMBFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Diese Tätigkeit muss offiziell bei der Behörde angemeldet werden. Je nach Bundesland reicht dafür eine einfache Meldung - oder es ist eine richtige Genehmigung nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz erforderlich.

Damit eine Agentur legal tätig sein darf, muss die verantwortliche Person (also die Geschäftsführerin oder der Inhaber) bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das bedeutet konkret:

Führungszeugnis:

Die Geschäftsführung muss ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen (§ 12 Abs. 1 ProstSchG). Vorstrafen - besonders im Bereich Zwang, Ausbeutung, Steuerdelikte oder Menschenhandel - führen in der Regel zur Versagung der Erlaubnis.

Gewerbeanmeldung:

Der Betrieb einer Escort Agentur muss als Gewerbe angemeldet werden (§ 14 GewO). Bei Agenturen, die auch sexuelle Dienstleistungen vermitteln, wird das Gewerbe häufig als „Vermittlung erotischer Dienstleistungen“ oder „Escortservice“ bezeichnet.

Betriebskonzept:

Bei erlaubnispflichtigen Agenturen (z. B. in Bayern, Baden-Württemberg) ist ein Betriebskonzept einzureichen.

Darin muss beschrieben sein:

  1. Wie die Vermittlung erfolgt,

  2. wie Freiwilligkeit und Diskretion sichergestellt werden,

  3. wie Datenschutz, Preise und Kommunikation geregelt sind.

Finanzielle Zuverlässigkeit:

Der oder die Inhaber:in darf keine offenen Schulden beim Finanzamt oder bei Sozialversicherungsträgern haben. Steuerliche Zuverlässigkeit wird regelmäßig durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nachgewiesen.

Zuverlässigkeitsprüfung:

Die Behörde prüft, ob die Geschäftsführung zuverlässig ist - also keine laufenden Ermittlungen, keine relevanten Vorstrafen und geordnete finanzielle Verhältnisse vorliegen (§ 13 ProstSchG).

Anzeige oder Erlaubnis bei der Behörde:

Je nach Bundesland ist die Tätigkeit anzuzeigen oder erlaubnispflichtig (§ 12 ProstSchG).

  • In Berlin reicht eine Anzeige beim Ordnungsamt

  • in Bayern oder Baden-Württemberg muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Betriebserlaubnis beantragt werden

Datenschutz und Diskretion:

Die Agentur ist verpflichtet, personenbezogene Daten von Kunden und Escort Damen vertraulich zu behandeln (§ 8 ProstSchG in Verbindung mit DSGVO).

Wichtige Pflichten einer seriösen Agentur

Damit Kunden und Begleitung geschützt sind, sollte eine Agentur folgende Bedingungen einhalten:

  • Zuverlässigkeit der Agentur und Mitarbeitenden: Nach § 15 und § 25 ProstSchG gelten Anforderungen an persönliche Zuverlässigkeit und Kontrollrechte

  • Altersnachweis und freiwillige Teilnahme: Jede Escort Dame ist volljährig, arbeitet freiwillig und kann jederzeit Dienstleistungen verweigern (§ 1 Abs. 2 ProstSchG).

  • Transparente Geschäftspraktiken: Klare Preisangaben, keine versteckten Kosten, keine irreführenden Versprechen.

  • Selbstbestimmung & Vertragsfreiheit: Eine Escort darf nicht gezwungen werden, bestimmte Dienste zu leisten – § 26 Abs. 2 ProstSchG verbietet übermäßige Weisung.

Was darf eine Escort-Agentur konkret tun?

Eine seriöse Agentur darf unter Einhaltung obiger Regeln:

  • Escort Damen vermitteln oder vermitteln lassen – mit klarer Buchung, Honorarvereinbarung und optionaler sexueller Dienstleistung (sofern freiwillig vereinbart).

  • Termine organisieren, Escort Date koordinieren, Kundenberatung leisten (z. B. Stilberatung, Diskretionshinweise).

  • Marketing betreiben (Webseite, Fotos, Sedcards) - solange keine Irreführung, Ausbeutung oder Vermittlung Minderjähriger erfolgt.

  • Honorare transparent darstellen und Zusatzkosten offen kommunizieren (z. B. Anfahrt, Hotel, Mehrstunden).

Was darf eine Escort-Agentur nicht tun?

Die Gesetzgebung legt klare Grenzen. Verstöße können Ordnungs- oder Straftatbestände sein:

  • Vermittlung oder Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne Erlaubnis/Anzeige (§ 12 Abs. 2 ProstSchG). BayernPortal

  • Zwang, Ausbeutung oder Nicht-Selbstbestimmung der Begleitperson (§ 26 Abs. 1-4 ProstSchG) Baden-Württemberg.de

  • Veröffentlichung von falschen Versprechen („100 % Garantie“, „kein Risiko“) oder Werbung für illegale Dienste (z. B. Minderjährige) (§ 8 ProstG) Wikipedia

  • Verstecken von Zusatzkosten oder unklarer Preisstruktur (z. B. Unsichtbare „Servicegebühr“).

  • Fehlende Aufklärung über Rechte der Escort Dame (z. B. Recht auf Ablehnung der Dienstleistung) (§ 3 ProstSchG)

Warum diese Regeln helfen - Nutzen für Kunden & Agentur

Für den Kunden:

  • Schutz vor unseriösen Anbietern, Verstecken von Gebühren oder Zwangssituationen.

  • Klarheit darüber, was gebucht wird, wie viel es kostet und welche Rechte bestehen.

  • Vertrauen: Eine registrierte und kontrollierte Agentur steht für Qualität und Diskretion.

Für die Agentur:

  • Rechtssicherheit und Image-Stärkung durch transparente Geschäftspraktiken.

  • Höhere Kundenzufriedenheit durch klare Kommunikation.

  • Risikominimierung: Wenn gesetzliche Anforderungen erfüllt sind, sinkt das Risiko von Kontrollen oder Bußgeldern.

Fazit - Qualität beginnt mit Klarheit

Eine Escort Agentur darf viel - aber nicht alles. Genauso wie du als Kunde Rechte hast, hat die Agentur Pflichten, die eingehalten werden müssen, damit Rechtssicherheit, Professionalität und echte Begegnung möglich sind.

Kurz gesagt:

Eine seriöse Agentur vermittelt Escort Damen mit Wahlfreiheit, Stil und Respekt - nicht Zwang, versteckte Kosten oder unseriöse Rahmenbedingungen. Mit klaren Regeln, offenen Preisen und transparenten Abläufen entsteht ein Umfeld, in dem du mit gutem Gefühl buchen kannst.

FAQ - Rechtliche Fragen rund um Escort-Agenturen

Nicht zwingend - das hängt vom Bundesland ab. Escort Agenturen, die nur Kontakte vermitteln und keine eigenen Räume für Treffen bereitstellen, müssen in jedem Fall ihre Tätigkeit bei der Behörde melden. In einigen Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg, NRW) reicht diese Anzeige aus. In anderen (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen) ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG erforderlich.

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist der wichtigste Teil der Erlaubniserteilung. Hier wird überprüft, ob die Geschäftsführung keine relevanten Vorstrafen, keine Schulden beim Finanzamt und keine laufenden Ermittlungsverfahren hat. Die Behörde fordert in der Regel: ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gewerbeanmeldung, und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nur wer alle Punkte erfüllt, gilt als „zuverlässig“ im Sinne des Gesetzes (§ 13 ProstSchG).

Nein - das ist gesetzlich eingeschränkt. Nach § 8 Prostitutionsgesetz (ProstG) dürfen sexuelle Dienstleistungen nicht in aufdringlicher, anstößiger oder irreführender Weise beworben werden. Das heißt: Eine Agentur darf ehrlich darstellen, dass Sexualität Teil der Escort sein kann, aber nicht mit Slogans wie „Garantierter Sex“ oder „Alle Wünsche erlaubt“ werben. Seriöse Werbung betont Stil, Persönlichkeit, Diskretion und Freiwilligkeit - nicht den sexuellen Akt.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 ProstSchG und kann teuer werden. Bei fehlender Anzeige oder Erlaubnis drohen Bußgelder bis zu 50.000 € und im Wiederholungsfall auch ein Betriebsverbot. Zudem verliert die Agentur ihre rechtliche Glaubwürdigkeit – Kunden und Escorts könnten rechtliche Schritte einleiten oder Verträge anfechten. Kurz gesagt: Wer ohne Anmeldung arbeitet, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch das Vertrauen der eigenen Kundschaft.

Seriöse Agenturen arbeiten mit klaren Datenschutzrichtlinien nach der DSGVO. Das bedeutet: Kundendaten werden nur für die Buchung verwendet, sie werden nicht gespeichert oder weitergegeben, und es gibt verschlüsselte Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Buchungsformulare). Auch die Sedcards der Begleiterinnen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen hohe Bußgelder (§ 8 ProstSchG i. V. m. Art. 83 DSGVO).

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