Rotllichtviertel
Ein Rotlichtviertel ist ein Stadtteil, in dem es eine Häufung von Prostitution und sexorientierten Geschäften, wie zum Beispiel Sexshops und Stripclubs, gibt. Andere Bezeichnungen für Rotlichtviertel sind Vergnügungsviertel, Sündenmeile und Amüsier-Bezirk. Auch Straßenstrich ist oft ein Synonym für Rotlichtviertel, weil diese vor allem mit Straßenprostitution von Frauen in Verbindung gebracht werden. In einigen Städten können in diesen speziellen Gebieten jedoch auch Teile der Männer-Prostitution anzutreffen sein. Zahlreiche Metropolen auf der ganzen Welt haben sich in einigen Bezirken einen internationalen Ruf als Rotlichtviertel erworben. Die Benennung Rotlichtviertel stammt von den roten Lichtern, die schon früher als Kennzeichen für Puffs dienten. Viele historische Rotlichtviertel sind vor allem in Hafenstädten entstanden und befinden sich dort auch heute noch. Der Grund dafür ist, dass sich die damaligen Matrosen beim Landgang vergnügen wollten. Kein Wunder, nachdem sie Wochen oder Monate ausschließlich mit anderen Männern an Bord eines Schiffes verbracht hatten. Da es oftmals Sprachbarrieren zwischen den Einheimischen und den Matrosen gab, entwickelte sich das rote Licht als internationales Zeichen für Prostitution. Anhand einer roten Lampe über der Tür konnten die Seeleute problemlos erkennen, wo es Sex gegen Bezahlung gab, und wo nicht.
Eines der ältesten, bekanntesten und größten Rotlichtviertel der Welt ist De Wallen im niederländischen Amsterdam. Im Hafen von Amsterdam ist Sexarbeit schon seit Jahrhunderten legal und konnte sich relativ frei entwickeln. Fensterprostitution ist heute die auffälligste und charakteristischste Form der Sexarbeit im Rotlichtviertel von Amsterdam. In etwa 300 Ein-Zimmer-Kabinen bieten Sexarbeiterinnen hier ihre Dienste hinter einem Fenster an, das üblicherweise mit roten Lichtern und Schwarzlicht beleuchtet ist. Deutschlands bekanntestes Rotlichtviertel ist die Reeperbahn in Hamburg St. Pauli. Auch die Bahnhofsviertel in Frankfurt am Main und Düsseldorf sind bekannte deutsche Rotlichtviertel, in denen Sexarbeit frei angeboten wird. Prostitution ist in Deutschland seit 2001 erlaubt, Zuhälterei ist aber weiterhin verboten. Dafür gibt es vor allem in den Rotlichtvierteln das dazugehörige Rotlichtmilieu. Neben den Prostituierten selbst werden auch die Zuhälter sowie die Betreiber von Puffs, Stripclubs und teilweise Menschenhändler, Drogendealer, Waffenhändler und Hehler etc. dem Rotlichtmilieu zugeordnet. Oft gehen hier immer noch illegale Straftaten und Bandenkriminalität mit der mittlerweile legalen Sexarbeit einher.
Ein Gebiet, in dem der Sexarbeit gar nicht oder nur zu festgelegten Uhrzeiten nachgegangen werden darf, wird als Sperrbezirk bezeichnet. Die Begründung eines solchen Gebietes liegt oft im Schutz von Minderjährigen. Auf der Reeperbahn dürfen Sexarbeiterinnen etwa erst nach 20 Uhr auf der Straße ihre Dienste anbieten. In Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg darf Sexarbeit z. B. nur in Orten mit über 30.000 Einwohnern ausgeübt werden. In vielen Ländern der Welt ist Prostitution jedoch auch heute noch komplett verboten. Die Kontrolle und Umsetzung des Verbots sind aber stark unterschiedlich. So ist Prostitution in Thailand und den Philippinen zwar verboten, wird aber weitestgehend toleriert. Es gibt daher sehr große und bekannte Rotlichtviertel – und zwar nicht nur in den Hauptstädten Bangkok (Soi Cowboy) und Manila. In anderen Ländern, wie im Iran und in Saudi-Arabien wird das Prostitutionsverbot rigoros umgesetzt und es gibt keine erkennbaren Rotlichtviertel. Dort, wo Prostitution verboten, aber Stripclubs legal sind, gibt es Rotlichtviertel, in denen sich solche Clubs auch ohne offene Sexarbeit ansiedeln. In den USA zum Beispiel gibt es offiziell in Stripclubs keine Prostitution, aber trotzdem viele Rotlichtviertel. Während die Rotlichtviertel in einigen Ländern gut reguliert, sicher und geschützt sind, können sie auch zu den gefährlichsten Orten der Welt gehören. Vor allem in Verbindung mit Armut, Drogen und Gewalt sind diese Viertel ein idealer Nährboden für Straftaten und auch Zwangsprostitution.