Zuhälter

Der Zuhälter oder die umgangssprachliche Puffmutter (wenn es sich um eine Frau handelt) ist ein Vermittler von Prostituierten, der gleichzeitig einen Teil ihrer Einkünfte einstreicht. Dieses Geld erhält der Zuhälter oft als Gegenleistung für körperlichen Schutz und die Vermittlung von Kunden. Die Bereitstellung eines Ortes, an dem die Sexarbeiterin Kunden empfangen kann, gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich des Zuhälters. Zuhälter schützen Prostituierte zudem vor brutalen Kunden oder treiben Geld von Freiern ein, die nicht bereit sind zu zahlen. Andere umgangssprachliche Bezeichnungen für Zuhälter sind Kuppler, Frauenwirt, Stenz, Lude, und Strizzi.

Die Beziehung zwischen Zuhälter und Sexarbeiterin wird häufig als missbrauchend und ausbeuterisch erlebt. Der Zuhälter setzt dabei häufig Techniken wie psychologische Einschüchterung, Manipulation, Vergewaltigung, Einsperren und Anwendung oder Androhung von Gewalt ein. Ein Zuhälter, der Frauen zunächst mit Geschenken, Versprechungen und vorgetäuschter Zuneigung bezirzt und sie später dazu zwingt, anzuschaffen, nennt man Loverboy. Zwangsprostituierte müssen im Extremfall ihren gesamten Verdienst an den Zuhälter abliefern. Im Normalfall kassiert der Zuhälter mindestens die Hälfte der Einnahmen der Prostituierten, manchmal auch viel mehr. Die Sexarbeiter müssen dann meistens von ihrem Anteil noch Kosten für das Zimmer bezahlen, sodass der Zuhälter am Ende mehr verdient als die Sexarbeiter selbst. Das Geschäftsmodell der Zuhälterei ist für Kriminellem lukrativ, da mit wenig Aufwand und ebenso wenig Risiko verbunden. Sprich: Die Arbeit macht die Prostituierte und der (kriminelle) Zuhälter kassiert hauptsächlich ab. Formen der Zuhälterei sind unter anderem das Betreiben eines Prostitutionsunternehmens (Bordell) und die Beförderung einer Prostituierten zum Ort der Dienstleistung. Unter den Begriff der Zuhälterei fällt auch die Einschleusung von Personen in ein Land zum Zweck der Prostitution. Menschenhandel und auch Zwangsprostitution werden von Zuhältern oft in Kombination mit anderen Straftaten wie Drogenhandel und Waffenbesitz betrieben. Deswegen ist Zuhälterei in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern illegal. Im deutschen Sexualstrafrecht befasst sich § 181a StGB mit der Zuhälterei, sie wird mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft. Hintergrund ist, dass Prostitution an sich erlaubt ist, aber das dazugehörige illegale Rotlichtmilieu eben nicht. Es ist der Versuch diese beiden Bereiche voneinander zu trennen, die sich vermischt haben, als Prostitution an sich ebenfalls noch illegal war. Prostituierte hatten vorher keine Möglichkeit, ihre Zuhälter anzuzeigen, weil sie sich dadurch selbst mit der Straftat Prostitution belastet haben. Durch die Gesetzesänderung sollen sich die Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen verbessern – und zum Beispiel zu mehr Selbstbestimmung verhelfen. Die Verjährungsfrist von Zuhälterei beträgt fünf Jahre.

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