Zwangsprostitution
Der Begriff Zwangsprostitution bezeichnet die Kontrolle über einen Menschen, der von einer anderen Person zur Ausübung sexueller Handlungen an Dritten gezwungen wird. Opfer von Zwangsprostitution werden sowohl genötigt als auch kommerziell ausgebeutet. Sie müssen demnach nicht nur sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vornehmen, sondern werden darüber hinaus auch um (einen Teil) der Einnahmen betrogen. Es handelt sich dabei also um eine zweifache Straftat. Oft kommen außerdem noch weitere Aspekte hinzu, wie unter anderem abhängig machen von Drogen. Zwangsprostitution ist nach dem Völkerrecht in allen Ländern der Welt illegal und strafbar. Dies unterscheidet sich von der freiwilligen Prostitution, die in verschiedenen Ländern erlaubt ist. Die Prostitution von Kindern wiederum ist jedoch ebenfalls überall auf der Welt illegal. Die Zwangsprostitution von Kindern ist demnach als besonders schlimm einzuordnen.
Zur Zwangsprostitution kommt es häufig durch Menschenhandel, insbesondere durch den Handel mit Mädchen und Frauen. Dieser endet also fast immer in sexueller Sklaverei. Der Definition nach ist Menschenhandel die gewaltsame Ausbeutung von Menschen durch Nötigung, die viele Formen annehmen kann. Es geht darum, durch Manipulation, Gewaltanwendung oder Ausbeutung die Kontrolle über Menschen zu erlangen. Betroffene von Zwangsprostitution haben oft keine Möglichkeiten, sich allein aus ihrer Lage zu befreien. Sie leben unter ständiger Kontrolle, in einem Klima großer Verängstigung und Gewalt, oft in einem fremden Land. Sie wurden bedroht, misshandelt und/oder ihnen wurde das Blaue vom Himmel versprochen. Manche Zuhälter bringen die Mädchen auch in emotionale Abhängigkeit, indem sie sie dazu bringen, sich in sie zu verlieben. Insbesondere Mädchen aus armen osteuropäischen Ländern sowie aus Asien werden mit Versprechungen von Wohlstand und Arbeit in reichere Länder gelockt. Die Opfer sind meistens sehr jung (um die 20), einige sogar noch minderjährig. In Deutschland werden nach Einschätzungen von Fachleuten jedes Jahr mehr als 10.000 Frauen zur Prostitution gezwungen und/oder ausgebeutet. Die Zahl der von Menschenhandel und Ausbeutung betroffenen Frauen in Europa geht in die Hunderttausende. Etwa 70 Prozent aller Menschenhandelsopfer kommen aus Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Südosteuropa.
Da Prostitution in vielen europäischen Ländern legal ist, kann der Unterschied zwischen Zwangsprostitution und freiwilliger Prostitution meistens nicht exakt bestimmt werden. Wo Zuhälter und Menschenhändler direkten Druck auf die Sexarbeiterinnen ausüben, liegt die Zwangsprostitution klar auf der Hand. Aber auch viele der sogenannten freiwilligen Prostituierten werden indirekt durch Armut, schlechte Bildung, Drogensucht und andere persönliche Probleme, wie Arbeitslosigkeit, zur Prostitution gezwungen. Alarmzeichen sind vor allem klare körperliche Zeichen von Misshandlung sowie ein abwesender, weggetretener Eindruck. Wenn die Bezahlung und Überbringung über einen Zuhälter abläuft und das Mädchen die ganze Zeit überwacht wird, sind dies ebenfalls klare Anzeichen von illegaler Zwangsprostitution. Wenn sie so gut wie kein Deutsch spricht, ist sie wahrscheinlich illegal in Deutschland und weiß auch nichts über ihre Rechte als selbstständige Sexarbeiterin.
Wenn die Prostituierte alles mit sich machen lässt, ohne zu verhandeln, oder Grenzen zu setzen, ist dies auch untypisch für selbstbewusste freiwillige Prostituierte. Ein Freier hat die freie Wahl und kann sich eine Nutte aussuchen, die ihm gefällt. Diese Wahl hat eine Zwangsprostituierte nicht, sie muss anschaffen gehen, ob sie will oder nicht und jeden Freier akzeptieren. Wie auf jedem Markt, bedingt auch auf dem Sexmarkt die Nachfrage das Angebot. Wenn Freier offensichtliche Zwangsprostituierte nicht auswählen, verschwinden sie langfristig vom Markt. Die Verantwortung liegt also ganz klar bei den Kunden. Freier, die Zwangsprostitution beobachten, oder sogar mit dem Mädchen gesprochen haben und wissen, dass es Opfer von Menschenhandel geworden ist, können dies (anonym) melden. Wenn Freier Zwangsprostitution anzeigen, können sie mit Straffreiheit rechnen. Kunden von Zwangsprostituierten, die dies nicht tun, können zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 5 Jahren verurteilt werden.